Wir helfen Ihnen gerne in den folgenden Bereichen:
Konkubinats-, Ehe- und Familienrecht (Trennung, Scheidung)
Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Erbrecht und Willensvollstreckungen
Immobilien- und Sachenrecht
Arbeitsrecht (privatrechtlich und öffentlich-rechtlich)
Mietrecht
Vertragsrecht (Verhandlung und Redaktion von Verträgen aller Art)
allgemeines Strafrecht und Jugendstrafrecht
Bau- und Planungsrecht
Allgemeines Verwaltungsrecht
Sozialversicherungsrecht (insbesondere im Bereich IVG und UVG)
Wir unterstützen Sie gerne in sämtlichen notariellen Angelegenheiten, insbesondere sind dies:
Ehe- und Erbverträge, Testamente
Vorsorgeaufträge
Unternehmensgründungen
Statutenänderungen
Kaptialerhöhung oder Kapitalherabsetzung
Fusionen, Spaltungen oder Umwandlungen von Gesellschaften
Auflösung und Liquidation von Gesellschaften
Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträge bei Gründstücken
Pfandverträge bei Grundstücken (Errichtung, Erhöhung oder Umwandlung)
Parzellierungen (Aufteilung, Vereinigung und Abtrennung von Grundstücken oder Grundstücksteilen)
Dienstbarkeitsverträge (z.B. Baurecht, Nutzuniessung, Wohnrecht, Fahrwegrecht, Näher-, Grenz- oder Überbaurecht, Mitbenützungsrechte, etc.)
Begründung von Stockwerk- oder Miteigentum inkl. Ausarbeitung von Reglementen sowie Nutzungs- und Verwaltungsordnungen
Beglaubigungen von Unterschriften und Kopie
In unserer Tätigkeit als Anwälte rechnen wir nach tatsächlichem Zeitaufwand ab. Bei Gerichtsfällen finden jeweils die kantonalen Kostenordnungen Anwendung. In aussergerichtlichen Fällen (Beratung) verrechnen wir einen Stundenansatz von CHF 250.00. Dieser Ansatz kann aber aufgrund besonderer Verhältnisse oder spezieller Vereinbarung anders eingesetzt werden. Die kleinste Abrechnungseinheit ist 5 Minuten. Zum Honorar hinzu kommen die Auslagen für Fotokopien, Telefon, E-Mail, Porto, etc. effektive Barauslagen (z.B. Reisespesen, Gebühren für Registerauszüge, Kurierdienste, etc.) werden separat in Rechnug gestellt. Weiter können unsere Honorare der Mehrwertsteuer unterliegen (derzeit 7,7%).
Bei einer Mandatierung sollte geprüft werden, ob das Anwaltshonorar von einer Rechtsschutzversicherung oder allenfalls Ihrer Haftplichtversicherung übernommen wird. Sofern Sie nicht über genügend finanzielle Mittel verfügen, kann allenfalls vor der zuständigen Behörde die unentgetliche Rechtspflege beantragt werden. Gerne helfen wir Ihnen bei diesbezüglichen Abklärungen.
Bei notariellen Rechtsakten findet die Beurkundungsgebührenverordnung des Kantons Nidwalden (NG 268.12) Anwendung, an die sich alle im Kanton Nidwalden praktizierenden Urkundspersonen halten müssen: Beurkundungsgebührenverordnung
Ein Übersicht über die wichtigsten Gebühren von Notariatsgeschäften finden Sie hier: Preisliste-Notariat